§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der CITO Holding GmbH, Musterstraße 1, 20095 Hamburg, nachfolgend Diavag, und ihren Auftraggebern über die Erstellung von Gutachten, Wertermittlungen, Batteriediagnosen und vergleichbaren Leistungen geschlossen werden.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Diavag ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Diavag erbringt mobile, unabhängige Begutachtungen für verschiedene Asset-Klassen, insbesondere für Personenkraftwagen einschließlich Elektrofahrzeugen, Boote und Yachten, Bau- und Landmaschinen, Lastenräder und Elektroroller sowie für Heimspeicher- und Wallbox-Systeme.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Produkt sowie aus der Auftragsbestätigung. Soweit Termine vereinbart werden, gelten diese als unverbindliche Wunschtermine, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
(3) Die Gutachten werden nach bestem Wissen, nach anerkannten Regeln der Technik und nach den am Tag der Begutachtung verfügbaren Mess- und Analysemethoden erstellt. Sie stellen eine fachliche Einschätzung zum Zustand des begutachteten Gegenstands zum Zeitpunkt der Inspektion dar.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website diavag.com stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Der Auftraggeber gibt durch das Absenden des Online-Formulars, einer E-Mail an info@diavag.com oder durch eine vergleichbare Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald Diavag das Angebot durch eine Auftragsbestätigung in Textform annimmt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise für die Standardprodukte ergeben sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisübersicht. Zum Marktstart gelten folgende Festpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer:
- Standard-Wertgutachten: 199 Euro.
- Premium-Gutachten Stufe 1: 299 Euro.
- Premium-Gutachten Stufe 2: 499 Euro.
(2) Etwaige zusätzliche Anfahrtskosten, Sonderleistungen oder individuelle Auftragsumfänge werden vor Vertragsschluss transparent ausgewiesen und gesondert vereinbart.
(3) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. Verfügbar sind unter anderem Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Sofortüberweisung und gegebenenfalls weitere von Stripe unterstützte Verfahren. Für Geschäftskunden ist nach individueller Absprache auch der Rechnungskauf möglich, in diesem Fall ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist Diavag berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Termine, Mitwirkungspflichten und Rücktritt
(1) Der Auftraggeber sichert zu, dass der zu begutachtende Gegenstand zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort verfügbar und zugänglich ist. Notwendige Schlüssel, Zugangsdaten, Onboard-Diagnose-Schnittstellen oder Ladekabel sind bereitzustellen.
(2) Wird ein Termin durch den Auftraggeber später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn abgesagt oder verschoben oder kann die Begutachtung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, ist Diavag berechtigt, eine Aufwandspauschale in Höhe von 80 Euro inklusive Umsatzsteuer zu berechnen. Der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Auftraggeber bleibt unberührt.
(3) Diavag ist berechtigt, einen Termin aus wichtigem Grund, etwa höherer Gewalt oder krankheitsbedingtem Ausfall der Gutachterin oder des Gutachters, zu verschieben. In diesem Fall vereinbaren die Parteien zeitnah einen Ersatztermin.
§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der CITO Holding GmbH, Musterstraße 1, 20095 Hamburg, E-Mail: info@diavag.com, mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür eine formlose Mitteilung in Textform verwenden.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(2) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag bei einer Dienstleistung von uns vollständig erbracht wurde, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.
§ 7 Gewährleistung
(1) Für die von Diavag erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche ein Jahr ab Übergabe des Gutachtens, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen.
§ 8 Haftung
(1) Diavag haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, haftet Diavag auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt.
(4) Die Gutachten geben den Zustand des Gegenstands zum Zeitpunkt der Begutachtung wieder. Diavag haftet nicht für Wertveränderungen, Mängel oder Schäden, die nach der Begutachtung eintreten oder die ohne erkennbare Anzeichen verborgen waren.
§ 9 Datenschutz
Diavag verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Diavag ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.