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Beweismetadaten in Fotos: was DIAVAG speichert und was beim Verkleinern verloren geht

Aufnahmezeitpunkt aus den EXIF-Daten, Standort nur mit Erlaubnis, Plausibilitätsfenster auf dem Server – und warum das Original auf dem Telefon bleiben sollte

DIAVAG Produkt-Desk·
Beweismetadaten in Fotos: was DIAVAG speichert und was beim Verkleinern verloren geht

Das Wichtigste

  • 1Vor dem Upload verkleinert der Browser jedes Foto auf eine lange Kante von 2000 Pixeln als JPEG; dabei gehen alle EXIF-Daten verloren. Deshalb liest DIAVAG den Aufnahmezeitpunkt vorher aus dem Dateikopf und schickt ihn getrennt mit.
  • 2Gelesen werden genau zwei Tags des Exif-Standards: DateTimeOriginal und, falls vorhanden, OffsetTimeOriginal mit der Zeitzone. Fehlt der Zeitpunkt, bleibt das Feld leer, und im PDF steht unter dem Foto bewusst kein Datum statt des Uploadzeitpunkts.
  • 3Der Server prüft jeden Zeitpunkt gegen ein Fenster: mehr als 24 Stunden in der Zukunft oder älter als 10 Jahre wird verworfen. Der Standort ist die Position des hochladenden Geräts zum Zeitpunkt des Uploads, nur mit Erlaubnis, nicht die GPS-Angabe aus dem Foto.
  • 4Was die Plattform speichert, ist eine verkleinerte Kopie mit zwei Beweismetadaten, nicht das Original. Für eine spätere Beweisführung gehört die Originaldatei auf dem Aufnahmegerät oder in einer eigenen Sicherung aufbewahrt.

Fotos aus dem Smartphone tragen Metadaten, die für ein Gutachten wertvoll sind, allen voran den Zeitpunkt der Aufnahme. Diese Metadaten überleben den Weg in eine Plattform aber nicht von selbst. Sobald ein Bild im Browser verkleinert wird, ist der gesamte Metadatenblock weg. Dieser Beitrag beschreibt, wie DIAVAG mit dieser Tatsache umgeht: welche zwei Angaben vor dem Verkleinern gesichert werden, welche Grenzen der Server anlegt, was in das PDF gelangt und was bewusst nicht behauptet wird.

Warum Metadaten den Upload nicht überleben

Ein Foto aus dem Smartphone ist in der Regel deutlich größer, als es für ein Gutachten-PDF oder ein Kundenportal sein muss. Für den Upload verkleinert DIAVAG jedes Bild deshalb im Browser, bevor es die Plattform erreicht: auf eine lange Kante von 2000 Pixeln, kodiert als JPEG mit einer Qualitätsstufe von 0,82. Bilder im JPEG- oder PNG-Format, die ohnehin nicht größer als 600 Kilobyte sind, bleiben unangetastet; HEIC-Aufnahmen vom iPhone und WebP-Dateien werden immer umgewandelt, weil die Formatumwandlung dort der eigentliche Zweck ist.

Dieses Verkleinern hat einen Nebeneffekt, der für die Beweissicherung entscheidend ist: Das Bild wird in eine Zeichenfläche geladen und von dort neu kodiert, und dabei gehen sämtliche EXIF-Daten verloren. Auf dem Server kommt ein Bild ohne Metadaten an. Der einzige Zeitpunkt, den der Server dann selbst kennt, ist der des Uploads, und der ist als Aufnahmezeitpunkt falsch, sobald der Sachverständige die Fotos erst am Folgetag hochlädt.

Die Orientierung ist der einzige Metadatenwert, der beim Verkleinern nicht verloren geht, sondern angewendet wird: Das Bild wird vor dem Zeichnen so gedreht, wie es die Kamera in den EXIF-Daten vermerkt hat, und steht danach aufrecht. Alles andere, Kameramodell, Objektiv, Belichtung, eingebettete GPS-Koordinaten, Herstellernotizen und Vorschaubilder, ist nach dem Verkleinern nicht mehr Teil der Datei.

Zwei Tags, gelesen bevor das Bild angefasst wird

Weil die Metadaten den Upload nicht überleben, liest DIAVAG den Aufnahmezeitpunkt vor dem Verkleinern aus der unveränderten Datei. Der Exif-Standard, den die Camera & Imaging Products Association als CIPA DC-008 pflegt, zuletzt in der Fassung Exif Version 3.1 mit einer am 30. Januar 2026 veröffentlichten Übersetzung, legt dafür einen Tag mit dem Namen DateTimeOriginal fest. Er enthält den Zeitpunkt der Aufnahme als Zeichenkette im Format „JJJJ:MM:TT HH:MM:SS“, mit Doppelpunkten auch im Datumsteil. Ein zweiter Tag, OffsetTimeOriginal, nennt die Zeitzone der Aufnahme, zum Beispiel „+02:00“.

Genau diese zwei Tags werden gelesen, sonst nichts. Der Leser dafür ist bewusst klein gehalten: Er liest nur den Anfang der Datei, 256 Kilobyte, in denen bei JPEG das Segment mit den EXIF-Daten direkt hinter dem Dateianfang liegt und die auch den Kopf einer HEIC-Datei abdecken. Eine Bibliothek, die Hunderte von Tags, Herstellernotizen und weitere Metadatenformate mitbrächte, stünde in keinem Verhältnis zu den zwei Feldern, die tatsächlich gebraucht werden. DateTimeOriginal steht nicht im ersten Verzeichnis der Datei, sondern in einem Unterverzeichnis, auf das ein Zeiger verweist; der Leser folgt diesem Zeiger und sucht dort die beiden Tags.

Das Ergebnis wird als Zeitpunkt in einem eindeutigen Format zusammen mit der verkleinerten Datei gesendet, je Datei genau ein Eintrag in derselben Reihenfolge, damit der Server beides zuordnen kann. Trägt eine Datei keinen brauchbaren Zeitpunkt, weil sie ein Screenshot, ein PNG, ein bereits bereinigtes oder weiterverarbeitetes Bild ist, wird ein leerer Eintrag gesendet. Ein Foto ohne lesbares Datum ist kein Grund, den Upload scheitern zu lassen.

Die Zeitzone und der Platzhalter 0000:00:00

Zwei Eigenheiten des Exif-Formats verlangen eine Entscheidung. Die erste betrifft die Zeitzone. DateTimeOriginal trägt keine. Schreibt die Kamera zusätzlich OffsetTimeOriginal, was viele aktuelle Smartphones und Kameras tun, ist der Zeitpunkt eindeutig und wird darüber festgelegt. Fehlt die Angabe, liest DIAVAG die Zeit als Ortszeit des hochladenden Geräts. Das ist die kleinstmögliche Annahme in diesem Ablauf: Aufnahme und Upload passieren am selben Ort, der Sachverständige am Fahrzeug oder der Kunde mit seinem Telefon. Die Alternative, die Zeit als Weltzeit zu lesen, läge in Deutschland immer um ein bis zwei Stunden daneben.

Die zweite Eigenheit ist der Platzhalter. Leere EXIF-Blöcke enthalten verbreitet die Angabe „0000:00:00 00:00:00“. Ein naiver Datumsparser rechnet solche Felder still weiter und käme auf ein Datum im Jahr 1899. DIAVAG prüft deshalb nach dem Umrechnen, ob genau die Felder herauskamen, die in der Zeichenkette standen; ist das nicht der Fall, gilt die Datei als ohne Aufnahmezeitpunkt.

Beide Entscheidungen sind im Bericht offenzulegen, wenn es darauf ankommt. Ein Zeitpunkt, der aus DateTimeOriginal ohne Zeitzone stammt, ist eine Ortszeitangabe unter der Annahme, dass das Gerät, das hochgeladen hat, sich in derselben Zeitzone befand wie die Kamera. In den allermeisten Aufträgen ist das dasselbe Gerät. Wo es nicht so ist, etwa bei Fotos, die ein Kunde aus dem Ausland schickt, gehört der Vorbehalt in den Text.

Das Plausibilitätsfenster auf dem Server

Der Aufnahmezeitpunkt kommt auf dem Server als ungeprüfte Angabe des Clients an. Er wird deshalb dort plausibilisiert, nicht im Browser, weil dort die Grenzen hingehören, wo die Angabe angenommen wird. Zwei Grenzen gelten. Nach vorn: Ein Zeitpunkt, der mehr als 24 Stunden in der Zukunft liegt, wird verworfen; Geräteuhren gehen falsch, und Zeitzonen fehlen in EXIF, deshalb ist die Toleranz großzügig, aber endlich. Nach hinten: Alles, was älter als 10 Jahre ist, wird ebenfalls verworfen, denn ein solcher Wert ist erfahrungsgemäß ein Platzhalter oder eine kaputte Uhr, kein Beweisfoto für einen laufenden Auftrag.

Fällt ein Zeitpunkt aus dem Fenster oder fehlt er, bleibt das Feld leer. Die Plattform setzt an seine Stelle nicht den Uploadzeitpunkt. Der wird getrennt gespeichert, als Zeitpunkt, zu dem die Datei eintraf, und ist als solcher jederzeit nachvollziehbar. Im PDF steht unter einem Foto ohne Aufnahmezeitpunkt bewusst kein Datum. Ein fehlendes Datum ist eine ehrliche Angabe; ein Uploaddatum, das als Aufnahmedatum ausgegeben wird, wäre eine falsche.

Dieselbe Regel gilt auf beiden Upload-Wegen. Fotos, die der Sachverständige in der Erfassung hochlädt, und Fotos, die ein Kunde über den Vorab-Link ohne Anmeldung selbst einreicht, durchlaufen dasselbe Fenster mit denselben Grenzen; beide Wege müssen identisch entscheiden, sonst hätte dasselbe Foto je nach Absender ein anderes Datum. Je Auftrag sind insgesamt 40 Fotos möglich, davon höchstens 12 über den Kundenlink. Ein Bild, das im Foto-Editor mit Markierungen versehen und als neue Datei gespeichert wurde, trägt keinen Aufnahmezeitpunkt; die Markierung ist eine Bearbeitung, und das Datum der Bearbeitung ist nicht das Datum der Aufnahme.

Der Standort: das Gerät beim Upload, nicht das Foto

Das zweite Beweismetadatum ist der Standort, und hier ist Genauigkeit in der Beschreibung wichtiger als die Koordinate selbst. DIAVAG speichert nicht die GPS-Angabe aus dem Foto. Die wäre nach dem Verkleinern ohnehin verloren, und sie wird auch vorher nicht gelesen. Gespeichert wird die Position des Geräts, das die Fotos hochlädt, zum Zeitpunkt des Uploads, abgefragt über die Standortfunktion des Browsers, ohne hohe Genauigkeit und mit einer Wartezeit von höchstens fünf Sekunden. Erteilt der Nutzer die Erlaubnis nicht oder antwortet das Gerät nicht rechtzeitig, wird kein Standort gespeichert.

Auf dem Server wird die Koordinate auf ihren Wertebereich geprüft und andernfalls verworfen. Im PDF erscheint sie in der Bildunterschrift zusammen mit dem Aufnahmezeitpunkt, mit fünf Nachkommastellen. Was die Koordinate belegt, ist damit klar umrissen: Das Gerät, von dem die Fotos kamen, befand sich beim Hochladen an dieser Position. Lädt der Sachverständige direkt am Fahrzeug hoch, ist das der Ort der Begutachtung. Lädt er am Abend im Büro hoch, ist es das Büro, und das Gutachten sollte dann nicht so gelesen werden, als stünde dort der Standort des Fahrzeugs.

Diese Unterscheidung ist kein Mangel, sondern der Grund, warum die Angabe belastbar ist. Eine Koordinate aus dem Foto wäre eine Behauptung der Kamera, die sich nach dem Verkleinern nicht mehr überprüfen ließe. Eine Koordinate des Uploads ist eine Beobachtung der Plattform zu einem protokollierten Zeitpunkt. Wer den Ort der Begutachtung belegen will, lädt vor Ort hoch.

Was im PDF und im Portal steht

Im Gutachten-PDF trägt jedes Foto eine Bildunterschrift mit den Beweismetadaten, die vorhanden sind: der Aufnahmezeitpunkt in der Schreibweise der jeweiligen Sprache und, falls gespeichert, die Koordinate. Fehlt eines von beiden, fehlt es auch in der Unterschrift; die Plattform füllt nicht auf. Die Fotos selbst liegen in einem privaten Speicher, nicht unter öffentlichen Adressen; der Zugriff läuft über signierte Links mit begrenzter Gültigkeit, für die Anzeige eine Stunde. Im Erfassungsraster werden verkleinerte Vorschaubilder mit 640 Pixeln gezeigt; wer ein Foto im Editor markieren will, erhält dafür eigens die Originaldatei in der gespeicherten Auflösung, weil Schadensmarkierungen auf einer Vorschau für ein belastbares Gutachten zu grob wären.

Jedes Foto trägt außerdem seine Herkunft: ob es der Sachverständige in der Erfassung hochgeladen hat oder der Kunde über den Vorab-Link. Beides sind zulässige Quellen, aber sie sind nicht dasselbe, und ein Gutachten, das Kundenfotos verwendet, sollte das sagen. Die Beschriftung, die Reihenfolge und die Zuordnung zum Auftrag sind Arbeitsdaten des Sachverständigen; die zwei Beweismetadaten sind das, was die Plattform aus der Datei und vom Gerät übernommen hat, und mehr wird auch nicht behauptet.

Was die Plattform nicht speichert, und was deshalb beim Sachverständigen bleibt

Die Grenze ist einfach zu ziehen. DIAVAG speichert eine verkleinerte, neu kodierte Kopie jedes Fotos mit zwei Beweismetadaten. Es speichert nicht die Originaldatei, nicht deren vollständigen Metadatenblock, nicht deren Prüfsumme und nicht die GPS-Angabe der Kamera. Wer in einem späteren Verfahren die unveränderte Aufnahme vorlegen muss, kann sie nicht aus der Plattform holen. Sie liegt, wenn überhaupt, auf dem Aufnahmegerät oder in einer eigenen Sicherung des Büros.

Daraus folgt eine Arbeitsregel, die nichts kostet: Originale aufbewahren. Ein Ordner je Auftrag auf dem Telefon oder in der Bürosicherung, unverändert, mit allen Metadaten, ist die Beweisgrundlage; die Plattform ist der Ort, an dem die Fotos in das Gutachten und das Portal gelangen. Wer beides verwechselt, hat im Streitfall ein hochauflösendes PDF und keine Originaldatei. Der Grundsatz ist derselbe wie bei jedem Messwert: kein Wert ohne Quelle, und die Quelle eines Fotos ist die Datei, die die Kamera geschrieben hat.

DIAVAG ist eine Software-Plattform für Sachverständige. Sie beschäftigt keine eigenen Gutachter und erstellt keine Gutachten; sie stellt die Erfassung, den Entwurf und die Zustellung unter eigener Marke bereit. Bei Fotos übernimmt sie den Aufnahmezeitpunkt aus der Datei und den Standort des Geräts mit Erlaubnis, prüft beides auf Plausibilität und gibt nur das aus, was diese Prüfung bestanden hat. Ob ein Foto zeigt, was das Gutachten behauptet, entscheidet der Sachverständige, der es aufgenommen und beschriftet hat.

Häufige Fragen

Werden EXIF-Daten meiner Fotos in DIAVAG gespeichert?
Nur zwei Angaben daraus: der Aufnahmezeitpunkt aus dem Tag DateTimeOriginal und, falls vorhanden, die Zeitzone aus OffsetTimeOriginal. Beide werden im Browser gelesen, bevor das Bild verkleinert wird, denn beim Verkleinern gehen alle EXIF-Daten verloren. Kameramodell, Belichtung, GPS-Angaben und Herstellernotizen werden nicht übernommen.
Was passiert, wenn ein Foto keinen Aufnahmezeitpunkt trägt?
Das Feld bleibt leer, und im PDF steht unter dem Foto kein Datum. Die Plattform setzt an seine Stelle nicht den Uploadzeitpunkt; der wird getrennt festgehalten. Das betrifft Screenshots, PNG-Dateien, bereinigte oder weiterverarbeitete Bilder und Fotos, deren Zeitpunkt außerhalb des Plausibilitätsfensters liegt.
Welche Zeitpunkte verwirft der Server?
Zeitpunkte, die mehr als 24 Stunden in der Zukunft liegen, und Zeitpunkte, die älter als 10 Jahre sind. Die Toleranz nach vorn fängt falsch gehende Geräteuhren und fehlende Zeitzonen ab; die Grenze nach hinten sortiert Platzhalterangaben leerer EXIF-Blöcke aus. Die Regel gilt für Uploads des Sachverständigen und für Kundenfotos über den Vorab-Link gleichermaßen.
Stammt der gespeicherte Standort aus dem Foto?
Nein. Gespeichert wird die Position des Geräts, das die Fotos hochlädt, zum Zeitpunkt des Uploads, abgefragt über die Standortfunktion des Browsers und nur mit Erlaubnis des Nutzers. Die GPS-Angabe aus dem Foto wird nicht gelesen. Wer den Ort der Begutachtung belegen will, lädt die Fotos vor Ort hoch.
Kann ich die Originaldatei später aus DIAVAG herunterladen?
Nein. Die Plattform speichert eine auf 2000 Pixel lange Kante verkleinerte JPEG-Kopie mit dem Aufnahmezeitpunkt und gegebenenfalls dem Standort. Die unveränderte Originaldatei mit vollständigen Metadaten bleibt auf dem Aufnahmegerät oder in der eigenen Sicherung des Büros und sollte dort für eine spätere Beweisführung aufbewahrt werden.
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